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Ein Urteil mit Folgen !
Sieg des Erzbistums Köln über die Gerechtigkeit !

Liebe Schwestern, liebe Brüder und Freunde.
Am 01.06.25 hat es am Oberlandesgericht Köln ein Urteil gegeben, das uns Alle wachrütteln sollte.
Dieses Urteil verhindert in Zukunft das Bistümer zu Schadenersatzzahlungen gegenüber Missbrauchsopfern verurteilt werden können.

Ein Priester vergewaltigt seine Pflegetochter: Kann sie dann Schmerzensgeld vom Bistum verlangen? Diese Frage hat das Landgericht Köln in einem viel beachteten Prozess entschieden. Und damit Betroffenenverbände erzürnt.

Das Landgericht Köln hat die Klage einer Missbrauchsbetroffenen auf 830.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die heute 58 Jahre alte Frau gibt an, als Kind von einem Priester über Jahre schwer sexuell missbraucht worden zu sein. 
Der Priester Hans Bernhard U. wurde 2022 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach der Entscheidung des Landgerichts kann das Erzbistum Köln dafür aber nicht haftbar gemacht werden. Der Priester habe mehr oder weniger als Privatperson gehandelt und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Erzbistums.

Dieses Urteil ist ein Schlag für alle Betroffenen ins Gesicht !

Diese Richter des Oberlandesgericht Köln, und dieses Urteil sind eine Schande für den Deutschen Rechtsstaat !

Matthias Katsch von der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch zeigte sich nach der Verkündigung der Gerichtsentscheidung entsetzt. 
Dieses Urteil ist ein Schlag für alle Betroffenen, die ihre Hoffnungen in den Rechtsstaat gesetzt haben, sagte Katsch.

Das Urteil zeuge von völliger Unkenntnis davon, wie umfassend die katholische Kirche das Priesteramt verstehe – oder aber es zeuge von Voreingenommenheit für diese alte, ehrwürdige Institution hier in Köln. 
Er sei ziemlich sauer über diese Argumentation und auch über die Kaltschnäuzigkeit in der Begründung, so Katsch.

Melanie F., ehemalige Pflegetochter, war laut ihrem Anwalt von U. sechs Jahre lang missbraucht, im Alter von 15 Jahren geschwängert und dann unter falschem Vorwand zu einem Gynäkologen gebracht worden, der ohne ihr Wissen eine Abtreibung an ihr vornahm. Die Kirche bestätigte die Abtreibung und nannte den Vorfall »schrecklich und verstörend«.

Betroffenenvertreter Katsch hatte kürzlich gemeinsam mit drei Anwälten Strafanzeige gegen Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, weitere Bistumsverantwortliche und einen ehemaligen Vorgesetzten des Täters erstattet. Der Vorwurf: Verdacht auf versuchten Prozessbetrug und uneidliche Falschaussage. Die Kirchenverantwortlichen sollen dem Gericht wichtige Informationen aus der Personalakte des bereits verurteilten Täters vorenthalten haben.

Das Erzbistum Köln hatte sich in seiner Erwiderung zur Schadensersatzklage gegen den Vorwurf verwahrt, vorsätzlich Rechtsbruch begangen zu haben und die Menschenwürde sowie die weltliche Gerichtsbarkeit nicht anzuerkennen. Auf Anfrage des SPIEGEL teilte das Bistum mit: Der Klägerin liegt die Personalakte nach eigenem Vortrag im Gerichtsverfahren vor. Insoweit kann der Vertuschungsvorwurf nicht nachvollzogen werden.«

Kardinal Woelki weise die Verdächtigung des Prozessbetrugs zurück, so ein Sprecher des Erzbistums. »Er war mit der Prozessführung und der Entscheidung, welche Unterlagen vorgelegt werden, nicht betraut. Woelki habe somit keine Entscheidung getroffen, ob Unterlagen vorgelegt werden müssen oder nicht. »Daher ist eine strafrechtliche Verdächtigung seiner Person völlig haltlos. ( Quelle: Der Spiegel )